Unsere Projekte
Zahlen, Daten und Erfolgsgeschichten rund um unsere Förderung.
Projektförderung
Wir unterstützen ausschließlich Projekte, welche die Ziele und Anliegen unserer Stiftung widerspiegeln. Dafür haben wir u. a. strikte Kriterien festgelegt, die wir bei jedem Antrag prüfen.
Wie wir fördern
Die Art der Förderung und die Höhe des zur Verfügung gestellten Budgets hängt von Umfang und Dauer des Projekts ab.
Wenn ein Projekt alle Kriterien zur Förderung erfüllt, prüfen wir die möglichen Fördermittel individuell.
Förderkriterien
Das Projekt hat einen klaren Bezug zu unseren Förderzwecken. Ziel, Nutzen und Mittelbedarf sind festgelegt. Der Projektverlauf wird ausführlich dokumentiert. Wir dürfen in unserer Kommunikation öffentlich über das Projekt informieren.
Was wir nicht fördern
Privatpersonen, nicht-gemeinnützige Organisationen, Forschungsaufenthalte, Baumaßnahmen und Druckkosten-zuschüsse sind von unserer Förderung ausgeschlossen. Genauso wie Vorhaben, die nicht mit unseren Stiftungszwecken vereinbar sind, gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
Projektförderung in Zahlen
Gesamtförderung
250.000 €
Fördervolumen pro Jahr
ca. 30
Förderanträge pro Jahr
12
aktuell laufende Projekte
Projekte im Detail

Datenschutz geht zur Schule
Die Datenschutzexperten dieser Initiative besuchen regelmäßig Schulen in ganz Deutschland und klären zum Thema Datenschutz auf.
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Rock deine Zukunft – Ansprache Multiplikatoren (Lehrer)
Neben Eltern und Freunden sind es vor allem Lehrer und Berufsberater, die Schüler um Rat fragen. Um langfristig den Nachwuchs für den Berufsstand der Steuerberater zu sichern, ist es wichtig, dass auch die Lehrer über den Beruf des Steuerberaters informiert sind, ihn positiv wahrnehmen und ihn dann Schülern weiterempfehlen.
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Stiftung Neue Verantwortung e.V., Berlin
Die Stiftung Neue Verantwortung (SNV) ist eine unabhängige Denkfabrik, die konkrete Ideen entwickelt, wie die deutsche Politik den technologischen Wandel in Gesellschaft, Wirtschaft und Staat gestalten kann.
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Digitale Helden
Jugendliche beraten als digitale Mentoren Schüler zu aktuellen Themen wie Cybermobbing und Datenschutz im Netz.
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Das macht Schule
Digitale Möglichkeiten im Schulalltag optimal nutzen – Das macht Schule unterstützt mit Förderung der DATEV-Stiftung Zukunft bei der Umsetzung des Digitalpakts.
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Data Literacy Education
„Data – Literacy Education“: Mit dem gemeinsamen Projekt von Stifterverband und Heinz Nixdorf Stiftung sollen Hochschulen vernetzt werden, die „Datenkompetenz“ als Schlüsselkompetenz für Studierende alle Fächer vermitteln wollen.
Zum ArtikelIhr Projekt einreichen
Haben Sie ein interessantes Projekt? Dann stellen Sie es uns jetzt vor – ganz bequem online. Einreichungsfrist für Förderanträge ist der 31.07. eines Jahres.
Mitfördern
Engagieren Sie sich mit uns zusammen in den Bereichen
Digitalisierung in der Berufswelt, digitale Vernetzung und Kooperation sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Häufige Fragen
Was sollte ich bei meinem Antrag noch beachten?
Inhaltliche Themenvorgaben gibt es nicht. Dennoch gibt es einige Punkte, die Ihr Projekt erfüllen muss,
um gefördert werden zu können.
- Das Projekt muss einen klaren Bezug zu den Förderzwecken der Stiftung aufweisen
- Die Zielsetzung und der Mittelbedarf müssen festgelegt sein
- Der Nutzen des Projekts muss klar herausgestellt sein
- Der Projektverlauf muss ausführlich dokumentiert werden
- Die Stiftung muss in der eigenen Kommunikation öffentlich über das geförderte Projekt informieren dürfen
Welche Art Förderung ist möglich?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da die Art der Förderung und die Höhe des zur Verfügung gestellten Budgets stark von Umfang und Dauer Ihres Projekts abhängen.
Sollte Ihr Projekt alle Kriterien zur Förderung erfüllen, wird die Stiftung prüfen, welches der möglichen Fördermittel Ihnen und Ihrem Projekt gewährt werden kann.
Wie lange dauert es, bis mein Projektvorschlag angenommen wird?
In einer gemeinsamen Sitzung im Oktober eines jeden Jahres entscheiden das Kuratorium und der Vorstand über die Förderanträge. Einreichungsfrist ist der 31.07. eines Jahres. Bis zu diesem Datum eingereichte Anträge werden bei der Entscheidung berücksichtigt. In diesem Fall erhalten die Antragsteller bis Ende November des Jahres, in dem der Antrag gestellt wurde, eine verbindliche Rückmeldung hinsichtlich ihres Antrags.
Dabei besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen noch ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Förderung. Auch bei Erfüllung der Förderrichtlinien besteht keine Leistungspflicht der Stiftung. Die Gremien der DATEV-Stiftung Zukunft entscheiden über die Anträge nach pflichtgemäßem, eigenem Ermessen und auf Basis der zur Verfügung stehenden Mittel.
Wann kann nach einer positiven Förderentscheidung mit dem Projekt begonnen werden?
Wir beraten Sie gerne
Wir unterstützen Sie dabei, dem Erfolg Ihres Projekts einen Schritt näher zu kommen.Wir freuen uns auf Ihre Nachricht
0800 – 100 1111
DATEV-Stiftung Zukunft
Paumgartnerstraße 6-14
90429 Nürnberg

Joana Leinberger
Assistentin des Vorstands
