Stellen Sie Ihr Projekt vor
Wir freuen uns auf Ihre Impulse und Visionen.
Was wir erwarten
Inhaltliche Themenvorgaben für Ihr Projekt gibt es nicht. Dennoch muss Ihr Vorhaben die folgenden Punkte erfüllen, damit wir es fördern können:
- Das Projekt muss einen klaren Bezug zu den Förderzwecken der Stiftung aufweisen und den Förderkriterien entsprechen
- Der Antragssteller ist eine gemeinnützige Organisation
- Die Zielsetzung und der Mittelbedarf müssen festgelegt sein
- Der Nutzen des Projekts muss klar herausgestellt sein
- Der Projektverlauf muss ausführlich dokumentiert werden
- Die Stiftung muss in der eigenen Kommunikation öffentlich über das geförderte Projekt informieren dürfen
Förderung? Sprechen Sie mit uns!
Erzählen Sie uns von Ihrem Projekt oder Ihrer Idee: Nehmen Sie gerne vor Einreichung Ihres Antrages Kontakt mit dem Team der DATEV-Stiftung Zukunft auf und erzählen Sie uns im Videocall von Ihrem Vorhaben. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie, um einen persönlichen Einblick über Ihr Projekt zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit im Vorfeld Fragen zu unseren Förderungen sowie dem Ablauf der Antragstellung zu stellen, um möglichst effizient agieren zu können.
Sollten alle Fragen geklärt sein, so können Sie Ihr Vorhaben bequem über unser Antragsformular bis zum 31.07. einreichen. Anschließend prüfen wir in verschiedenen Gremiensitzungen Ihr Vorhaben und teilen Ihnen schnellstmöglich, bis spätestens Ende Oktober, unsere Entscheidung mit.
Kontaktaufnahme
Nutzen Sie die Möglichkeit und sprechen Sie mit uns: Stellen Sie Ihr Vorhaben im Rahmen einer kurzen Präsentation dem Team der DATEV-Stiftung Zukunft vor.
Antrag absenden
Reichen Sie ihr Vorhaben bequem über unser Antragsformular ein. Beachten Sie dabei, dass alle notwendigen Unterlagen bei Antragseinreichung übermittelt werden.
Antragsprüfung
Bis 31.07. werden die eingereichten Anträge konsolidiert und anschließend in verschiedenen Gremien vorab bewertet.
Entscheidung
In einer gemeinsamen Sitzung im Oktober entscheiden Kuratorium und Vorstand über die Förderung der eingereichten Anträge.
Ihr Projekt einreichen
Haben Sie ein interessantes Projekt? Dann reichen Sie es jetzt ein – ganz bequem online.
Einreichungsfrist für Förderanträge ist der 31.07. eines Jahres.
Häufige Fragen
Wie lauten die Förderkriterien? Was muss ich berücksichtigen?
Inhaltliche Themenvorgaben gibt es nicht. Dennoch gibt es einige Punkte, die Ihr Projekt erfüllen muss, um gefördert werden zu können.
- Das Projekt muss einen klaren Bezug zu den Förderzwecken der Stiftung aufweisen und den Förderkriterien entsprechen
- Der Antragssteller ist eine gemeinnützige Organisation
- Die Zielsetzung und der Mittelbedarf müssen festgelegt sein
- Der Nutzen des Projekts muss klar herausgestellt sein
- Der Projektverlauf muss ausführlich dokumentiert werden
- Die Stiftung muss in der eigenen Kommunikation öffentlich über das geförderte Projekt informieren dürfen
Was wird nicht gefördert?
Von unserer Förderung ausgeschlossen sind:
- Privatpersonen
- nicht-gemeinnützige Organisationen
- Forschungsaufenthalte
- Baumaßnahmen und Druckkostenzuschüsse
- Vorhaben, die nicht mit unseren Stiftungszwecken vereinbar sind
- Vorhaben, die gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen
Welche Art Förderung ist möglich?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da die Art der Förderung und die Höhe des zur Verfügung gestellten Budgets stark von Umfang und Dauer Ihres Projekts abhängen.
Sollte Ihr Projekt alle Kriterien zur Förderung erfüllen, wird die Stiftung prüfen, welches der möglichen Fördermittel Ihnen und Ihrem Projekt gewährt werden kann.
Wie lange dauert es, bis mein Projektvorschlag angenommen wird?
In einer gemeinsamen Sitzung im Oktober eines jeden Jahres entscheiden das Kuratorium und der Vorstand über die Förderanträge. Einreichungsfrist ist der 31.07. eines Jahres. Bis zu diesem Datum eingereichte Anträge werden bei der Entscheidung berücksichtigt. In diesem Fall erhalten die Antragsteller bis Ende November des Jahres, in dem der Antrag gestellt wurde, eine verbindliche Rückmeldung hinsichtlich ihres Antrags.
Dabei besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen noch ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Förderung. Auch bei Erfüllung der Förderrichtlinien besteht keine Leistungspflicht der Stiftung. Die Gremien der DATEV-Stiftung Zukunft entscheiden über die Anträge nach pflichtgemäßem, eigenem Ermessen und auf Basis der zur Verfügung stehenden Mittel.
Wann kann nach einer positiven Förderentscheidung mit dem Projekt begonnen werden?
Die Förderung kann unmittelbar beginnen, sobald die Fördervereinbarung von beiden Seiten – DATEV-Stiftung Zukunft und Antragsteller – rechtswirksam unterschrieben worden ist. Im Einzelfall kann eine Förderung rückwirkend beginnen, sofern dies ausdrücklich vereinbart wird.